Ich bin kein Jurist, deshalb nur, wie wir es gemacht haben und was uns damals geraten wurde.
Ein Gewährleistungsausschluss ist unter Privatleuten üblich, und man wird ihn dir nicht ausreden können. Er hilft dem Verkäufer aber nicht, wenn er etwas arglistig verschweigt – und genau deshalb gehört alles, was er dir mündlich zusichert, in den Vertrag. Stunden auf Zelle und Motor, Einbaudatum des Motors, Schadensfreiheit oder eben die Schäden, die es gab, welche Unterlagen vollständig übergeben werden, und was an Zubehör dabei ist. Was im Vertrag steht, ist eine Zusicherung. Was am Telefon gesagt wurde, ist eine Erinnerung.
Zur Abwicklung: eine Anzahlung nur gegen etwas – einen unterschriebenen Vertrag mit Termin, oder über ein Treuhandkonto. Den Rest bei Übergabe, und zwar Zug um Zug gegen die Papiere. Wir haben ein Übergabeprotokoll gemacht, mit Zählerständen, dem Zustand und einer Liste jeder einzelnen Unterlage, die den Besitzer wechselt. Das klingt nach Bürokratie und ist die halbe Stunde wert.
Was bei uns beinahe schiefgegangen wäre: der Verkäufer war nicht der eingetragene Halter. Das war harmlos – Erbengemeinschaft, alles sauber – aber es hätte auch anders sein können, und gemerkt haben wir es erst zwei Tage vor der Übergabe. Schau in die Papiere, bevor du überweist, nicht danach.
Und klär, wer die Maschine auf dem Überführungsflug versichert hat und ab wann die Gefahr auf dich übergeht. Das ist ein Satz im Vertrag, über den niemand nachdenkt, bis es hagelt.