Ich habe das vor ein paar Jahren durch und würde es wieder machen – aber nicht, ohne vorher zu wissen, was danach kommt.
Der Reihe nach: ohne die Löschung im amerikanischen Register passiert gar nichts, und beantragen kann sie nur, wer dort als Eigentümer eingetragen ist. Wenn der Verkäufer das nicht selbst ist, klär zuerst, wer es ist und ob er mitspielt. Im selben Zug würde ich prüfen lassen, ob auf der Maschine noch Rechte Dritter liegen. Eine alte Finanzierung, die nie ausgetragen wurde, verschwindet nicht dadurch, dass die Maschine den Kontinent wechselt.
Danach geht es zur Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle und um den Nachweis, dass die Maschine in dem Zustand, in dem sie ist, hier auch lufttüchtig ist. Und genau hier liegt der Posten, der die Leute erwischt: Einbauten, die drüben über eine amerikanische Zusatzgenehmigung abgedeckt sind, sind es hier nicht automatisch. Für jedes Gerät im Panel und jede Änderung an der Zelle brauchst du eine Genehmigung, die hier anerkannt ist – sonst bleibt am Ende Rückbau, und zwar auf deine Rechnung. Lass dir vor dem Kauf eine Liste der Einbauten mit den zugehörigen Papieren geben und gib sie einem Betrieb, der so eine Überführung schon gemacht hat. Das ist ein halber Tag Arbeit und die beste investierte Stunde des ganzen Kaufs.
Dazu kommen die Unterlagenseite – die Instandhaltung muss auf ein hier gültiges Programm überführt werden – und, je nachdem, woher die Maschine kommt, die steuerliche und zollrechtliche Behandlung. Dafür würde ich jemanden fragen, der das beruflich macht.
Rechne mit mehreren Monaten, in denen die Maschine nicht fliegt, und plan das Geld dafür ein, nicht nur den Kaufpreis. Der Preisvorteil ist real, aber ein Teil davon ist die Arbeit, die du übernimmst. Ausgangspunkt für die Formalitäten ist das Luftfahrt-Bundesamt.
Viele Grüße