Die kurze Antwort: im Gerätekennblatt steht, was gilt. Alles andere ist Werbung.
Die Musterzulassung ist die eine Frage, dein Gerät die andere. Damit die höhere Abflugmasse für deine Maschine gilt, muss sie an deinem Gerät auch tatsächlich umgesetzt und eingetragen sein – üblicherweise über eine Anweisung des Herstellers und den zuständigen Verband. Lass dir das Kennblatt mit allen Nachträgen schicken und vergleiche die Werknummer mit der im Flugzeug. Wenn der Verkäufer sagt „das Muster ist zugelassen“, hast du noch keine Antwort auf deine Frage.
Was ich mir sonst immer geben lasse, bevor Geld fließt:
- Wägebericht, so aktuell wie möglich. Die Leermasse entscheidet darüber, was du überhaupt mitnehmen kannst – eine 600-kg-Zulassung an einem schweren Gerät bringt dir weniger, als du denkst.
- Nachprüfschein und wann die nächste Nachprüfung fällig ist.
- Lärmzeugnis, weil es an manchen Plätzen über die Landegebühr oder die Zeiten entscheidet.
- Rettungsgerät: Packfrist und Lebensdauer der Rakete stehen im Handbuch des Herstellers. Beides kostet, wenn es fällig wird, und es wird gern kurz vor dem Verkauf nicht mehr gemacht.
- Motor und Propeller mit Betriebsstunden, Einbaudatum und dem, was an wiederkehrenden Arbeiten ansteht.
Beim Halterwechsel läuft die Ummeldung über den Verband, der die Verkehrszulassung ausgestellt hat – klär vorher, welcher das ist, sonst schreibst du die Falschen an (DULV bzw. DAeC).
Für ein Gerät wie dieses Ikarus C42 würde ich genau diese Unterlagen anfragen, bevor ich mich mit dem Zustand der Lackierung beschäftige.